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In der Gemeinderatssitzung unserer Ortsgemeinde am 22. Juni 2026 stellten wir von der CDU den Antrag, dass die Verwaltung der Gemeinde Stadecken-Elsheim mit dem Schulträger in Kontakt tritt, um die Integration eines Jugendraums in den beabsichtigten Schulneubau in unserer Gemeinde anzuregen.
Unser Vorgespräch mit dem Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz zeigte eine initiale Offenheit für solch ein Vorhaben.
Der Antrag wurde gestellt, wohlwissend dass insbesondere der Landkreis Mainz-Bingen als Schulträger überzeugt werden muss, und eine Vielzahl an Hürden zu nehmen sind.
Es bietet sich jedoch damit eine potentielle Chance, einen Treffpunkt für Jugendliche in einer optimalen Infrastruktur zu schaffen.
Nach einer kurzen Diskussion im Rat und einer leichten Modifizierung des Antrags wurde dieser mit Mehrheit angenommen.
Finanziert werden könnte dieses Projekt  z. B. mit den Mitteln aus dem Sondervermögen (siehe Bericht von heute auf dieser Seite).

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Am Dienstag, 23. Juni 2026 tagte der Verbandsgemeinderat, um u. a. über die Verteilung des Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ zwischen der Verbandsgemeinde (VG) und den zugehörigen Gemeinden zu entscheiden.
Verkürzt gesagt stehen der VG und den angehörigen Gemeinden gemeinsam über die kommenden Jahre Mittel i. H. v. 17.334.323 € zu.
Nach kontroversen Diskussionen im Vorfeld hat man sich darauf geeinigt, dass 50 % des Sondervermögens bei der VG verbleiben und 50 % an die Ortsgemeinden weitergeleitet werden. Innerhalb der Ortsgemeinden und der Stadt erfolgt die Aufteilung mittels eines Sockelbetrags in Höhe von 500.000 €. Die weiteren Mittel werden nach der Einwohnerzahl verteilt.
Aus unserer Sicht ist der gefundene Kompromiss ein fairer Ausgleich zwischen der VG und den Ortsgemeinden.
Die Diskussionen im Vorfeld zeigen, wie wichtig und richtig es war, auch im Gemeinderat Stadecken-Elsheim den CDU-Antrag zur Verwendung der Gelder (siehe unsere Meldung vom
21. Mai 2026) einzubringen und die Forderungen der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim über die 50/50 Verteilung in Richtung VG und Verbandsgemeinderat zu adressieren.
Mit diesen Geldern können nun Projekte finanziert werden, die mind. ein Kostenvolumen von
250.000 € mit sich bringen.