Stellungnahme zu Antragsablehnung im GR

In der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021 wurde der Antrag der SPD
„Perspektiven der baulichen Entwicklung von Stadecken-Elsheim“
vom 18. April 2021 auch von unserer Fraktion abgelehnt.
Ziel des Antrags war, dass die Verwaltung einen Arbeitskreis (AK) einberufe,
“ … der die möglichen baulichen Entwicklungsperspektiven Stadecken-Elsheim erörtert und dem Gemeinderat sowie dem Bauausschuss zuarbeitet. ( … )
Der AK soll fraktionsübergreifend zusammengesetzt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können von Seiten der Verwaltung hinzugezogen werden.“

Zunächst der bisheriger zeitliche Ablauf dazu:
08. März 2021 – Bauausschusssitzung
Die CDU formuliert die Idee, sämtliche Bebauungspläne der Gemeinde auf den Prüfstand zu stellen: Welche sind aktuell, welche müssen überarbeitet oder vielleicht sogar aufgehoben werden.
15. März 2021 – Ratssitzung           
Es besteht einhellige Übereinkunft, Sonderbauausschüsse zur Überprüfung und etwaigen Anpassung örtlicher Bebauungspläne zu terminieren.
06. April 2021 – Sonderbauausschuss
Es werden erste Ergebnisse erarbeitet.
Man war sich über die Wichtigkeit des Themas einig und auch darüber, weitere Sitzungen zu diesem Thema durchzuführen. Zudem wurden die Fraktionen gebeten, inhaltliche Vorschläge für eine mögliche Veränderungssperre in einem bestimmten Baugebiet bis zum Bauausschuss am 19. April 2021 zu benennen.
18. April 2021 – Datum der Antragstellung
19. April 2021 – Bauausschusssitzung
Entgegen unserer Fraktion hat die SPD-Fraktion keine Punkte zu der möglichen Veränderungssperre beitragen können. Nach eigener Aussage aus Zeitgründen.
26. April 2021 – Ratssitzung
Ablehnung des Antrags

Begründung für unsere Ablehnung:
1. Die bauliche Entwicklung und die damit zusammenhängende Er- und Überarbeitung von Bebauungsplänen ist die originäre Aufgabe des Bauausschusses und des Rates.
2. Wir als Gemeinderäte sind gewählt worden, um die Interessen der Bürger*innen zu vertreten, zum Wohle der Gemeinde.
3. Es hat seine Gründe, warum nach § 22 der Gemeindeordung RLP Mitglieder der Gemeindegremien bei eigener Betroffenheit nicht beratend und abstimmend teilnehmen dürfen und ausgeschlossen werden.
Deshalb lehnen wir eine Bürgerbeteiligung zu diesem Zeitpunkt ab.
4. Wir von der CDU haben schon immer Bürgerbeteiligung gelebt.
In unserer Fraktion sind Mitglieder, die sich als ehrenamtliche Bürger *innen und nicht als Parteimitglieder engagieren.
5. Der Antrag war u. E. unvollständiger Aktionismus und nicht zu Ende gedacht.

Unsere Vorschläge:
1. Beauftragen eines/r externen Moderator*in und Dorfentwickler*in, die/der diesen sicher schwierigen Prozess steuert und vor allem inhaltlich unterstützt.
2. Zurückgreifen auf die bereits vorhandenen Kennzahlen und Informationen aus der Dorfmoderation, die 2005 gestartet wurde.
3. Erstellen einer Bestands- und Bedarfsanalyse für unsere Gemeinde:
– Wo stehen wir?
– Wo wollen wir hin?
– Was ist dazu zu tun?
– Wie setzen wir das um?
4. Überarbeiten der Bebauungspläne.
5. Offenlegen der Pläne.
Dabei kann Jede/r dazu Stellung nehmen – wie bei jeder anderen Offenlage eines Bebauungsplanes auch. Diese Anregungen würden dann wiederum – analog der heutigen Vorgehensweise bei der Aufstellung von Bebauungsplänen – geprüft und ggf. eingearbeitet.
5. Zeitliches Ziel sollte es sein, bis Ende 2022 (bestenfalls eher) ein für alle akzeptables Ergebnis erarbeitet zu haben.

Related Posts